Der Vergleich wurde während eines Verfahrens vor einem ordentlichen Gericht abgeschlossen. Dank der von uns vorgebrachten Argumente hat der Auftraggeber die Ansprüche unseres Mandanten (des Generalunternehmers) auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung des Vertrages (unter anderem wegen der vertragswidrigen Forderung der Ausführung von Arbeiten, die nicht von diesem umfasst waren), sowie auf Vergütung für Ersatzarbeiten anerkannt (Ersatzarbeiten in Gestalt von Straßenbauarbeiten unter Anwendung einer komplizierteren Methode als der im Angebot vorgesehenen, die auf Aufforderung des Auftraggebers ausgeführt wurden). Der Generalunternehmer hat auch seinen Anspruch auf Ersatz allgemeiner Bürokosten sowie Anpassungskosten, die er innerhalb einer Fristverlängerung getragen hat, befriedigt. Der Vertrag, der einen der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte in Polen betrifft wurde in Anlehnung an das sog. „rote FIDIC“ Vertragsmuster ausgeführt.
Die Verhandlungen hat Adwokat Mariusz Nowakowski, Senior Associate, geführt. Im Gerichtsverfahren wurde unser Mandant durch die folgenden Personen vertreten: Prof. Dr. hab. Przemysław Drapała – Partner, Andrzej Sokołowski – Partner, sowie Filip Rasała – Senior Associate.