Am 8. September 2016 ist eine erneute Änderung des polnischen Zivilgesetzbuches in Kraft getreten. Eine der wesentlichsten Neuerungen ist die Einführung einer neuen Rechtsgeschäftsform, der sog. Dokumentenform sowie die Ausgliederung der elektronischen Form als selbständige und gleichwertige Form neben der Schriftform.

Willenserklärungen in Dokumentenform können unter anderem mittels SMS, E-Mail, Nachricht auf der Mailbox oder aber sogar auf Social-Media-Plattformen abgegeben werden. Eine schriftliche Bestätigung der Willenserklärung ist nicht notwendig.

In unserem beigefügten Newsletter finden Sie Einzelheiten zur Dokumenten- und elektronischen Form sowie entsprechende praktische Anwendungsbeispiele.

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