Im Urteil vom 6. Februar 2019 hat das Berufungsgericht in Warschau die Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts verworfen, in dem das Gericht der Exorigo-Upos sp. z o.o. – einer Gesellschaft aus der IT-Branche, vertreten durch JARA DRAPAŁA & PARTNERS, den Schadenersatz für den sog. Börsenschaden zuerkannt hat.

Die Streitigkeit war mit dem Erwerb durch den Kläger eines Minderheitsaktienpakets an einer börsennotierten Gesellschaft im Jahr 2010 verbunden. Der Schaden ergab sich aus der Nichterfüllung durch einen anderen Aktionär (Beklagten), der eine dominierende Position in der Gesellschaft gewonnen hat, der Verpflichtung zur Bekanntmachung einer Aufschreibung für alle übrigen Aktien, und Erwerb des durch den Kläger gehaltenen Minderheitsaktienpakets.

Das Berufungsgericht in Warschau hat die Stellung der JDP-Rechtsanwälte geteilt, indem es auf die Präzedenzaspekte der Sache hingewiesen hat. Bislang gab es in der Rechtsprechung praktisch keine Entscheidungen über das Verhältnis zwischen einer unerlaubten Handlung des Gesellschafters und ihren Folgen, die darin bestehen, dass ein Schaden einem anderen Gesellschafter zugefügt, dessen Wert auf der Grundlage zeitlich veränderlicher Parameter berechnet wird (Aktienkursänderung). Die Beurteilung der geschäftlichen Entscheidungen des geschädigten Aktionärs (wann er Aktien verkaufen soll, welche Verkaufsstrategie er verfolgen soll) im Kontext des Kausalzusammenhangs, der Vorhersehbarkeit zukünftiger Aktienkursänderungen und der Berechnung des dem geschädigten Aktionär entstandenen Schadens war ebenfalls wichtig. Vor dem Hintergrund dieses Verfahrens ist auch die interessante Frage eines möglichen Schadens bei anderen Aktionären, die nicht am Verfahren auf der Seite des Klägers beteiligt waren, aufgetaucht.

Es ist eines der ersten Urteile in Polen über Schadenersatz für den sog. Börsenschaden, das für die Entscheidungen in ähnlichen Verfahren von Bedeutung sein kann. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Gesellschaft wurde durch Prof. Przemysław Drapała, Partner, Leiter des Fachbereiches Gerichts- und Schiedsverfahren, Marcin Chomiuk, Partner, und Mateusz Jaworski, Associate

JARA DRAPAŁA & PARTNERS mit dem ersten rechtskräftigen Urteil über Börsenschaden

Prof. Przemysław Drapała, Marcin Chomiuk, Mateusz Jaworski

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