Wir laden ein zur Lektüre unseres Steuer-Alerts, in dem wir die geänderten Besteuerungsregeln zu Sacheinlage-Transaktionen besprechen, die natürliche Personen und CIT-Steuerzahler ab Januar 2017 betreffen werden.
Die Änderungen in den PIT- und CIT-Gesetzen sollen den Missbrauch der Steueroptimierung vorbeugen. Die Einbringung von Sacheinlagen in Kapitalgesellschaften könnte nunmehr steuerlich nicht mehr günstig ausfallen.