Die Kanzlei JARA DRAPAŁA & PARTNERS hat in der ersten Instanz eines Gerichtsverfahrens für ihren Mandanten, einen führenden Produzenten von Straßenmarkierungen sowie Verkehrssichreungssystemen ein Urteil erwirkt, welches dem Mandanten einen Gesamtbetrag von mehr als 2 Mio. PLN vom Generalunternehmer eines Abschnitts der Autobahn A2 sowie dem Staatsschatz – Generaldirektor der Generaldirektion für Straßen und Autobahnen (als Gesamtschuldner) zuerkennt.
Von besonders wesentlicher Bedeutung in dieser Angelegenheit waren Fragen in Verbindung mit (i) der Berechtigung des Subunternehmers zur Ausstellung einer Endrechnung trotz Fehlens der formellen Endabnahme durch den Generalunternehmer sowie der Berechtigung des Generalunternehmers zur (ii) Belastung des Subunternehmers mit einer Vertragsstrafe für die Verspätung aus nicht durch diesen zu vertretenden Gründen sowie (iii) der Belastung des Subunternehmers mit einem Schadensersatz für eine Vertragsstrafe, die dem Generalunternehmer durch den Investor für die Erreichung eines Meilensteins auferlegt wurde, unter anderem verursacht durch die verspätete Ausführung von Arbeiten durch den Subunternehmer.
Der Gesellschaft hat das folgende Team der Kanzlei JARA DRAPAŁA & PARTNERS zurseite gestanden: Prof. Dr. hab. Przmysław Drapała, Partner, Andrzej Sokołowski, Partner sowie Jakub Majewski, Associate.