JDP-Anwälte erfolgreich im Rechtsstreit über Auftraggeber-Fragen
In einem Urteil aus dem Jahr 2022 stellte die Landesberufungskammer das Recht des Auftraggebers in Frage, zusätzliche Fragen gemäß Artikel 223 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen zu stellen, wenn „das Angebot keinen Anlass zu Zweifeln gibt“. Das Amtsgericht Warschau als Vergabegericht war jedoch anderer Auffassung. In seiner Stellungnahme teilte es weitgehend die Argumente der JDP, mit der Maßgabe, dass weder der Inhalt der fraglichen Bestimmung noch die systematische oder teleologische Auslegung die Legitimität der Aufforderung an die Auftragnehmer nur in einer Situation rechtfertigen, in der „Zweifel“ auf Seiten des Auftraggebers bestehen.
Viele Auftraggeber erklären die Praxis des Fragenstellens mit dem Versuch, die Angebote der Auftragnehmer besser kennenzulernen, während einige Experten der Meinung sind, dass dies ungerechtfertigt und sogar nachteilig für sie ist.
Dr. Łukasz Goniak, Rechtsberater von JDP, der ein Baukonsortium vertritt, das dem Verfahren auf Seiten des Auftraggebers beigetreten ist, begrüßt die Entscheidung des Gerichts.
Warum ist das Urteil von Bedeutung für die Baubranche?
– Damit ein Vergleich der Angebote möglich ist, muss der öffentliche Auftraggeber wissen, dass sie im Wesentlichen den gesamten Auftragsgegenstand abdecken. Andernfalls gibt es keine Gewissheit, dass alle Auftragnehmer das angeboten haben, was der Auftraggeber von ihnen erwartet hat. Ohne die Möglichkeit der Klärung werden z.B. diejenigen Auftragnehmer benachteiligt, die sich ihren Verpflichtungen zuverlässiger genähert haben. Dies gilt insbesondere für Investitionen, die nach der „Design and Build“-Methode durchgeführt werden – so Dr. Łukasz Goniak.
Dr. Łukasz Goniak kommentiert das Urteil auch in einem Artikel auf den Seiten der Tageszeitung Dziennik Gazeta Prawna: „Czy organizator przetargu ma prawo żądać wyjaśnień od firm w każdym przypadku?”