Wir laden Sie herzlich zur Lektüre unseres Alerts ein, in dem wir neue Regelungen zur Antragstellung auf individuelle Interpretation steuerrechtlicher Vorschriften darstellen.
Am 1. März 2017 traten Vorschriften des Gesetzes über die Landessteuerverwaltung (poln. Abk.: KAS) in Kraft, die die Organisation der Steuerdienste, die für die Erteilung der Interpretationen steuerrechtlicher Vorschriften zuständig sind, geändert haben.
Ab dem 1. März 2017 werden individuelle Interpretationen durch den Direktor der Landessteuerinformation (poln. Abk.: KIS) als spezialisiertes Organ erteilt. Dadurch sind auch Formulare der Anträge auf Erteilung individueller Interpretation geändert.