Die Sozietät JARA DRAPAŁA & PARTNERS hat zur Abweisung der Klage auf Rückerstattung der Vergütung für die Grundstücksnutzung zwecks Einholung der Baugenehmigung geführt. Die Klage wurde durch einen der Bauträger gegen einen führenden durch die Juristen der JARA DRAPAŁA & PARTNERS vertretenen Autohändler erhoben.

Das Verfahren über die Rückerstattung der Vergütung war vor dem Bezirksgericht in Warschau anhängig. Die den Beklagten vertretenden Juristen von der Sozietät JARA DRAPAŁA & PARTNERS haben zur vollständigen Abweisung der Klage geführt. Im Verfahren haben Zbigniew Jara (Partner), Andrzej Sokołowski (Partner), Michał Urbański (Senior Associate) und Piotr Stenko (Associate) beraten.

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Jara Drapała & Partners z sukcesem w procesie o zapłatę