Partner Dr. Marcin Chomiuk und Anwalt Adrian Andrychowski führten zum Abschluss eines Servicevertrags zwischen dem Mandanten von JDP und einem Vertriebshändler einer der weltweit bekanntesten Automobilmarken. Der Mandant von JDP, der einen Mehrmarken-Showroom betreibt und Autoservice leistet, bewarb sich darum, ein autorisiertes Servicezentrum für eine der führenden Automobilmarken zu werden.
Der Mandant von JDP beantragte eine Servicegenehmigung für seine Servicestation. Trotz der Erfüllung aller geforderten Standards und des positiven Ergebnisses eines Audits zögerte der Vertriebshändler mehrere Monate lang mit dem Abschluss des Vertrags.
Die Anwälte von JDP forderten den Vertriebshändler auf, den Servicevertrag zu den vom Mandanten von JDP genannten Bedingungen abzuschließen. In der Aufforderung wurde beschrieben, dass der Vertriebshändler durch die Vermeidung des Vertragsabschlusses gegen die einschlägigen EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen hat. Nach der Auslegung dieser Bestimmungen verlangen diese, dass jeder unabhängigen Werkstatt, die die für alle autorisierten Werkstätten geltenden markenspezifischen Qualitätskriterien erfüllt, eine Servicegenehmigung erteilt wird.
Infolge der Aufforderung begannen intensive Gespräche zwischen den Parteien, die mit Unterstützung der JDP-Anwälte zum Abschluss des Vertrags führten.
Das tiefe Verständnis des Marktes, das es JDP ermöglicht, Mandanten bei der Erreichung ihrer Ziele auf dem breit verstandenen Automobilmarkt zu unterstützen, resultiert u.a. daraus, dass JDP ein aktives Mitglied der Automotive Industry Lawyers Association ist.