In den letzten Monaten wurde unser Mandant Ziel eines sog. Unternehmensüberfalls durch einen ehemaligen Gesellschafter. Teil dieses Angriffs durch die gegnerische Partei war der vorprozessuale Sicherungsantrag auf Feststellung, dass der Antragsteller Gesellschafter unseres Mandanten sei. Hätte das Gericht dem Antrag in dieser Gestalt stattgegeben, hätte der Gegner die tatsächliche Kontrolle über die Gesellschaft erlangt.
Dank unserer schnellen Reaktion, der effektiven Zusammenstellung von Beweismaterial sowie überzeugenden rechtlichen Argumentation hat das Gericht I. Instanz den Sicherungsantrag abgewiesen. Die Beschwerde der gegnerischen Partei gegen die erstinstanzliche Entscheidung wurde durch das Gericht II. Instanz ebenfalls abgewiesen.
Das schnelle Handeln unserer Juristen aus dem Team Gesellschaftsstreitigkeiten und Post-M&A hat den Eigentümer der Gesellschaft erfolgreich vor einer feindlichen Übernahme bewahrt. Die Angelegenheit wurde durch RA Dr Marcin Chomiuk, RA Adrian Andrychowski sowie RA Karol Macias betreut.