JDP verteidigt Mandanten erfolgreich vor ungerechtfertigtem Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers.

Die Rechtsanwälte des Fachbereichs Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten/Post-M&A haben die Abweisung des Antrags eines Minderheitsaktionärs auf Bestellung eines Sonderprüfers herbeigeführt.

Die börsennotierte Gesellschaft wurde aufgefordert, einen Sonderprüfer zwecks umfangreicher Prüfung ihrer Geschäftstätigkeit zu bestellen. Die JDP legte sowohl formelle als auch inhaltliche Mängel des Antrags sowie eine umfassende Argumentation vor, laut deren der Antrag zur Unternehmenserpressung benutzt wurde und die Gesellschaft ungerechtfertigten Kosten aussetzte.

Das Gericht ist der von JDP vorgebrachten Auffassung gefolgt und hat den Antrag des Aktionärs auf Bestellung des Sonderprüfers abgewiesen.

Die Sache wurde von Dr. Marcin Chomiuk (Rechtsanwalt, Partner) und Karol Macias (Rechtsanwalt, Senior Associate) betreut.