Am 6. November 2017 hat Prof. Przemysław Drapała, der das Team der die PORR S.A. vertretenden Bevollmächtigten leitet, das Urteil des Berufungsgerichts in Warschau erwirkt, wonach der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, den Verlust auszugleichen, der infolge der unvorhersehbaren Erhöhung von Asphaltpreisen vor der EURO 2012 im Rahmen der Ausführung eines der Bauverträge im Straßenbau entstanden ist. Das Urteil ist rechtskräftig.
Es handelt sich dabei um das erste Urteil dieser Art in Polen. Bisher wurden Klagen, die auf die unvorhersehbare Änderung von Materialpreisen gestützt worden sind, von Gerichten abgewiesen. Dieses Präzedenzurteil eröffnet den Weg für andere Baufirmen, die ähnliche Ansprüche im Zusammenhang mit der wesentlichen Änderung von Preisen geltend machen werden.
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