Die Sozietät JARA DRAPAŁA & PARTNERS hat ein Präzedenzurteil zugunsten einer der Gesellschaften aus der Informatikbranche vor dem Bezirksgericht erwirkt.
Mit dem Urteil vom 16. Mai 2017 hat das Bezirksgericht in Warschau die Wiedergutmachung eines sog. Börsenschadens (PLN 2,3 Mio. zzgl. Zinsen) zugunsten einer durch die Sozietät JARA DRAPAŁA & PARTNERS vertretenen Gesellschaft aus der Informatikbranche zuerkannt. Das Urteil ist ein Präzedenzurteil, da es die bisher offenen Fragen der Berechnung eines zeitvariablen Schadens (Änderung des Aktienkurses), Beurteilung des Kausalzusammenhangs in Börsengeschäften sowie die Beurteilung der Geschäftsentscheidungen eines Aktionärs (wann die Aktien verkauft werden sollen) im Zusammenhang mit der Berechnung der Höhe des durch ihn getragenen Schadens betrifft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Gesellschaft, die den Schadensersatz erhalten hat, wurde durch Prof. Przemysław Drapała (Partner), Marcin Chomiuk (Partner), Mateusz Jaworski (Associate) vertreten.
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Jara Drapała & Partners uzyskała wyrok zasądzający naprawienie szkody giełdowej