Unseren Juristen aus dem Team Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten und Post-M&A ist es gelungen, einen Unternehmensüberfall abzuwehren. Dritte haben einen Handelsregisterbeschluss unseres Mandanten mit der Begründung angefochten, sie seien „Geschäftsführer“ der Gesellschaft.

Nach Prüfung der Klage hat das Registergericht den Eintragungsbeschluss aufrechterhalten, worauf die sich als „Geschäftsführer“ ausgebenden Personen Berufung einlegten und weitere Dokumente vorlegten, die angeblich Änderungen in der Organbesetzung belegen sollten. Aufgrund dieser Dokumente wurde außerdem ein gesonderter Antrag auf Eintragung von Änderungen in der Besetzung der Geschäftsführung gestellt.

Nach unserer Intervention hat das Gericht die Berufung abgewiesen und bestätigt, dass die Gesellschaft ununterbrochen durch die Geschäftsführer vertreten wurde, die den Handelsregisterantrag gestellt haben und im Handelsregister eingetragen sind.

In der Sache tätig waren RA Dr Marcin Chomiuk (Partner), RA Piotr Duma (Counsel), RA Adrian Andrychowski (Senior Associate) sowie Tomasz Krawczyk (Associate).