Die Sozietät JARA DRAPAŁA & PARTNERS (JD&P), die als Vertreter eines der führenden Unternehmen für Straßen- und Brückenarbeiten erwirkte Anfang Mai 2017 ein Urteil, das vom Investor (Generaldirektion für Nationale Straßen und Autobahnen [GDDKiA]) Forderungen im Gesamtbetrag von über PLN 11 Mio. zuspricht. Der Streitfall betraf den Bau einer der Schnellstraßen nach der “Bau”-Formel (sog. “roter FIDIC”). Aufgrund der durch die Bevollmächtigten des Auftragnehmers vorgelegten Beweise hat das Bezirksgericht in Warschau anerkannt, dass der Investor den Umfang der Arbeiten unvollständig und unpräzise beschrieben hat, die technischen Spezifikationen widersprüchlich waren und die vom Investor erstellte Projektdokumentation nicht alle Elemente umfasste, die zur Ausführung erforderlich waren. Dem Auftragnehmer obliegt nicht solche Mängel und Unstimmigkeiten zu ermitteln. Das Gericht teilte die Argumentation der Rechtsanwälte von JD&P und nahm an, dass in solch einem Fall ein Teil der erbrachten Arbeiten als Arbeiten einzustufen ist, die über die vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers hinausgehen und in Konsequenz davon seine Forderung auf Rückerstattung der Kosten für die Ausführung dieser Arbeiten zu berücksichtigen ist.
Das Urteil kann einen wesentlichen Einfluss auf die Gerichtspraxis im Umfang der Geltendmachung von Forderungen auf Rückerstattung von Kosten für zusätzliche Arbeiten, die aufgrund von Fehlern, Mängeln und internen Widersprüchen in der Projektdokumentation und den Spezifikationen (insbesondere in auf Pauschalpreisen beruhenden Verträgen) getragen wurden, als auch im Umfang der Methoden der Berechnung der Höhe derartiger Forderungen, haben.
Der Auftragnehmer wurde durch Prof. Przemysław Drapała (Partner), Leiter der Fachgebiete Gerichts- und Schiedsverfahren sowie Infrastruktur, zusammen mit dem JD&P-Team: Andrzej Sokołowski (Partner) und Filip Rasała (Rechtsberater), vertreten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.