Das Corporate Litigation / Post-M&A-Team der JDP hat einen Sicherungsantrag gestellt, um die Abhaltung einer Scheinhauptversammlung zu verhindern.

An die von JDP vertretene Aktiengesellschaft hatten sich Personen gewandt, die behaupteten, Mehrheitsaktionäre des Unternehmens zu sein und auf dieser Grundlage eine „Hauptversammlung“ einberufen wollten. Diese Personen waren dem Unternehmen aus früheren ähnlichen Fällen bekannt. Sie behaupteten, dass die Gesellschaft kein Aktienregister habe und dass es derzeit kein Aktionärsregister gebe, weshalb die von ihnen vorgelegten Aktionärsdokumente anerkannt werden müssten.

Zu den von den selbsternannten Aktionären einberufenen Versammlungen selbst wurden weder Mitglieder der Gesellschaftsorgane noch andere Aktionäre oder deren Bevollmächtigte zugelassen.

Die JDP verhinderte erfolgreich einen weiteren Versuch, eine solche Versammlung abzuhalten, indem sie eine Sicherungsantrag gegen einen der „Aktionäre“ stellte, dem gerichtlich stattgegeben wurde.

Dem angeblichen Aktionär wurde für die Dauer des Verfahrens die Ausübung jeglicher Rechte an den Aktien der Gesellschaft untersagt und damit die Scheinhauptversammlung verhindert.

Der Fall wurde von Dr. Marcin Chomiuk (Rechtsanwalt, Partner), Piotr Duma (Rechtsanwalt, Counsel), Adrian Andrychowski (Rechtsanwalt, Counsel), Bogusław Lackoroński (Rechtsanwalt, Of Counsel) und Tomasz Krawczyk (Associate) begleitet.