Die Kanzlei JARA DRAPAŁA & PARTNERS hat für ihren Mandanten – einen führenden polnischen Brücken – und Straßenbauer – in Anlehnung an das sog. „gelbe FIDIC Vertragsmuster“ ein erstinstanzliches Urteil erwirkt, welches den Investor zur Zahlung von insgesamt mehr als 26 Mio. PLN verpflichtet.
Von besonders wichtiger Bedeutung in dieser Angelegenheit waren (i) die Berechtigung des Generalunternehmers zur Forderung einer über die Vergütung hinausgehenden Pauschalvergütung für Ersatzarbeiten aufgrund einer Änderungsanweisung der Annahmen des Raumprogramms eines der Objekte während der Vertragserfüllung sowie (ii) das Fehlen einer Rechtsgrundlage zur Minderung der Vergütung des Auftraggebers für Arbeiten des letzten Abrechnungszeitraums durch den Investor, die der Investor dem Auftraggeber früher als Teil der Vergütung für die Arbeiten der o.g. Änderungsanweisung gezahlt hatte.
Die Gesellschaft haben beraten: Prof. Dr. hab. Przemysław Drapała – Partner, Andrzej Sokołowski – Partner, Jakub Majewski Associate