Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits am 1. Januar 2021 tritt eine Änderung des [polnischen] Zivilgesetzbuches und des Gesetzes über Verbraucherrechte in Kraft.
Neue Regelungen weiten in einem bestimmten Umfang den Verbraucherschutz auf bestimmte Unternehmer aus, im Zusammenhang womit drei Monate bleiben, um die Vertragsdokumentation anzupassen.
In unserem Newsletter behandeln wir folgende Themen:
I. NEUE KATEGORIE DES VERTRAGSPARTNERS
II. SCHUTZ VON QUASI-VERBRAUCHERN
1. GEWÄHRLEISTUNG
2. MISSBRAUCHSKLAUSELN
3. GESETZLICHES RÜCKTRITTSRECHT
4. VORBEREITUNG AUF NEUE REGELUNGEN
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Kontakt:
dr Marcin Chomiuk – Partner
Adam Usiądek – Associate