Am 8. September lfd. J. sind Vorschriften in Kraft getreten, die das Zivilverfahren novellieren. Konsequenz davon sind u.a. Änderungen im Zustellungssystem (darunter bei Zustellungen zwischen professionellen Bevollmächtigten), in der Wahl der Einbringung von Schriftsätzen auf elektronischen Wege durch das sog. Elektronische Korrespondenzbüro, oder die Möglichkeit der Abhaltung einer Fernverhandlung durch Übertragung der Verhandlung zum Gerichtssaal des die Verhandlung führenden Gerichts.
Die novellierten Vorschriften sehen ebenfalls die Möglichkeit vor Parteien, Zeugen und Sachverständige oder sonstige Personen unter Auslassung der üblichen Zustellungsarten zu bestellen. Ein wichtiger und praktischer Aspekt der neuen Regelungen ist die Vorschrift, die eindeutig über die Zweifel bezüglich der Aufzeichnung von Verhandlungen entscheidet. Von nun an können Verhandlungen direkt von den Verhandlungsparteien aufgezeichnet werden.
Ziel dieser Änderungen ist die Beschleunigung der Gerichtsverhandlungen durch Vereinfachung einiger prozessualen Tätigkeiten und Modifizierung der Institutionen, die bisher missbraucht wurden.
In unserem Newsletter besprechen wir die Änderungen, die am 8. September lfd. J. in Kraft treten und anschließend die Änderungen, die noch nicht rechtskräftig geworden sind aber stufenweise eingeführt werden.