Am Montag, den 4. Oktober 2021, wurden die Annahmen zum Entwurf des Gesetzes zum Schutz von Personen, die Verstöße melden, den sogenannten Hinweisgebern [Whistleblowern], veröffentlicht.

Nach der Ankündigung sollen die Regelungen bis zum 17. Dezember 2021 verabschiedet werden, was bedeutet, dass sich die Unternehmen auf die Einführung der erforderlichen Verfahren vorbereiten sollten. In unserem neuesten Alert erläutern die JDP-Experten, welche neuen Pflichten den Unternehmen auferlegt werden, wer Rechtsschutz genießen wird und welchen Umfang dieser haben wird. Viel Spaß beim Lesen!


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Joanna Ostojska-Kołodziej, PhD – Adwokat (Rechtsanwältin) | Counsel, Head of Employment Practice

Anna Matusiak-Wekiera – Radca prawny (Rechtsanwältin) | Head of Data Protection/Compliance Practice

Magdalena Bartnik – Adwokat (Rechtsanwältin) | Associate