Wir beschäftigen uns mit der Rechtsberatung im Bereich des Erwerbs von Industrierobotern, Produktionslinien, Industrieanlagen und der Produktionsautomatisierung im weiteren Sinne. Am Erwerb interessierte Rechtsträger unterstützen wir bei der Auswahl des geeigneten Vertragsmodells und bei den Vertragsverhandlungen. Bei unserer Arbeit für die Hersteller oder Vertreiber von Maschinen befassen wir uns mit der Gestaltung von Vertragsmustern und den allgemeinen Bedingungen, und wir verhandeln über Abweichungen, die von den Kontrahenten vorgeschlagen werden. Unsere Beratungsleistungen im Rahmen des Zivil- und Wirtschaftsrechts runden wir mit dem Erfahrungsschatz unserer Experten im Bereich der Finanzierung (u.a. Leasingverträge, besondere Formen von Vertragssicherheiten) und des Steuerrechts (u.a. Investitionsanreize in Form von Steuervergünstigungen) ab. Falls keine gütliche Einigung zwischen den Kontrahenten herbeigeführt werden kann, vertreten wir unsere Mandanten in Gerichtsverfahren.
Insbesondere umfasst unser Beratungsspektrum:
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