Prof. Przemysław Drapała in der Presse „Rzeczpospolita“ und „Dziennik Gazeta Prawna” hat das Urteil des Verfassungsgerichtshofes betreffend die Handhabung der paulianischen Klage [actio Pauliana] kommentiert und auf Änderungen hingewiesen, die im Zusammenhang mit dem Urteil zu erwarten sind.