Vorschriften des polnischen Sicherheitsschirms für Unternehmer / Vermeidung der Vertragshaftung im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie – darüber erzählten Rechtsanwälte aus der Kanzlei JDP: Marcin Chomiuk und Barbara Kaczała während des am 6. April 2020 durch die AHK veranstalteten Webinars.

Webinar richtete sich an: die deutschen Unternehmer sowie die Geschäftsführer und Anwälte der von der Krise betroffenen polnischen Gesellschaften.

Die Thematik des Webinars war ebenfalls für die Unternehmer bestimmt, die mit polnischen Unternehmern vertraglich gebunden sind und Schwierigkeiten bei Vertragsausführung haben.

Im Webinar antworteten wir auf folgende Fragen:

  1. Wie kann ich die Haftung wegen Nicht- oder Schlechterfüllung einer Vertragsleistung vermeiden?
  2. Was bedeutet höhere Gewalt und wie kann ich mich darauf berufen?
  3. Wie erreiche ich eine Änderung eines Vertrages, abgeschlossen in Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung?
  4. Wie kann ich an einer Geschäftsführung- oder Aufsichtsratssitzung bzw. einer Gesellschafterversammlung teilnehmen, ohne persönlich dabei zu sein?
  5. Wann muss ich die Insolvenz anmelden?
  6. Wie hafte ich als Geschäftsführer in der Krise?
  7. Was bietet das Anti-Krisen-Gesetz für Unternehmer in Polen an?

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