Ein von JDP vertretener Unternehmer hat eine rechtskräftige einstweilige Verfügung gegen eine unlautere Wettbewerbshandlung eines ehemaligen Geschäftsführers erwirkt.

Der Mandant der JDP, Fachdienstleister einer internationalen Gruppe, übernahm eine andere polnische Gesellschaft der gleichen Branche. Einer der ausscheidenden Geschäftsführer der übernommenen Gesellschaft begann darauf die Zusammenarbeit mit einem Unternehmen, das eine Wettbewerbstätigkeit ausübte.

Der ehemalige Geschäftsführer legte seinem neuen Geschäftspartner Betriebsgeheimnisse wie z.B. Vertragsbedingungen mit einem der Vertragspartner der übernommenen Gesellschaft sowie Informationen über Verträge mit Arbeitnehmern der Gesellschaft offen. Im Ergebnis kündigte der Vertragspartner des Mandanten der JDP die Verträge mit ihm und die Arbeitnehmer begannen, zu einem konkurrierenden Unternehmen zu wechseln.

Das Team der JDP, das den Mandanten in dieser Krisensituation vertrat, beantragte beim Gericht aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs den Erlass einer einstweiligen Verfügung sowohl gegen den ehemaligen Geschäftsführer als auch gegen das Unternehmen, das rechtswidrig Verträge und Arbeitnehmer von unserem Mandanten übernommen hatte.

Das Gericht gab den Argumenten der JDP statt und erließ eine weit gefasste einstweilige Verfügung. Diese untersagte für die Dauer des Verfahrens, Arbeitnehmer, Mitarbeiter oder Kunden zur Auflösung der Verträge mit dem geschädigten Unternehmen zu veranlassen, Geschäftsgeheimnisse des Mandanten der JDP in einer bestimmten Form offenzulegen und zu nutzen sowie unwahre Informationen über den Unternehmer zu verbreiten.

Die betroffenen Personen legten gegen die oben genannte einstweilige Verfügung Beschwerde ein, das Gericht zweiter Instanz teilte ihre Auffassung jedoch nicht, so dass die einstweilige Verfügung rechtskräftig wurde.

Der Fall wurde vom Team für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten betreut: Dr. Marcin Chomiuk (Partner, Gesellschaftsrecht), Adrian Andrychowski (Counsel, gesellschaftsrechtliche und Post-M&A-Streitigkeiten), Dr. hab. Bogusław Lackoroński (Of Counsel, Gerichts- und Schiedsverfahren), Arkadiusz Górski (Senior Associate, White Collar Crimes), Tomasz Krawczyk (Junior Associate, gesellschaftsrechtliche und Post-M&A-Streitigkeiten) und Klaudia Olejniczak (Junior Associate, gesellschaftsrechtliche und Post-M&A-Streitigkeiten).