Die Sozietät JARA DRAPAŁA & PARTNERS hat ihrem Mandanten – einem Konsortium der deutschen Gesellschaften aus der Bilfinger-Gruppe – die Teilnahme am Verfahren über die Erteilung eines öffentlichen Auftrages für den Bau eines neuen Gas- und Dampfblocks im Kraftwerk Dolna Odra aus der PGE-Gruppe ermöglicht.

Dies war möglich dank der Erlangung eines günstigen Urteils des Bezirksgerichts in Piotrków Trybunalski.

Das Verfahren wurde von RA Prof. dr hab. Przemysław Drapała (Partner) und Robert Siwik (associate) aus der Sozietät JARA DRAPAŁA & PARTNERS geleitet.

Das Gericht hat im Dezember 2012 eine durch die Sozietät erhobene Klage gegen ein Urteil der Landesberufungskammer berücksichtigt. Dies bedeutet, dass das Gericht die bisherige Auslegung der ordentlichen Gerichte (anders als die von der Landesberufungskammer angenommene Auslegung) bestärkt, die den Auftragnehmern eine Erlangung von zusätzlichen Punkten im Rahmen der Bewertung ihrer Angebote und Anträge in zweistufigen Ausschreibungen für die Referenzen und das Potential von Drittpersonen, die ihnen zur Verfügung gestellt werden, ermöglicht.

Das war das zweite von der Sozietät JARA DRAPAŁA & PARTNERS erlangte Präzedenzurteil des Gerichts, das eine relevante Bedeutung für diese Unternehmen hat, die sich um die Erteilung von öffentlichen Aufträgen bewerben und die sich auf ein ihnen zur Verfügung gestelltes Wissen und Erfahrung sowie ein technisches Potential von Drittpersonen berufen.

In der schriftlichen Begründung des Urteils hat das Gericht die Argumentation der Sozietät geteilt und zwar dass die Vorschriften des Öffentlichen Vergaberechts keine Beschränkungen im Bereich der Zulässigkeit des Nachweises der Erfüllung von Teilnahmebedingungen mit Hilfe des Wissens und Potentials von Drittpersonen einführen und umso mehr kein Verbot der Ausnutzung dieser Beweise zur Erlangung einer größeren Punktanzahl auf der sog. Rangliste darstellt.

Die erste Entscheidung, die eine solche Auslegung der Vorschriften angenommen hat, hat die Sozietät am 13. September 2012 vor dem Bezirksgericht in Kattowitz erlangt. Die Sache betraf damals eine Ausschreibung über den Bau eines Dampf- und Gasblocks im Heizkraftwerk in Kattowitz.