Das deutsche Parlament hat ein Gesetz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten verabschiedet. Nachdem die Regelungen in Kraft treten, müssen deutsche Unternehmen eine Reihe von zusätzlichen Compliance-Kriterien erfüllen. Die Änderungen werden auch polnische Unternehmer mit Geschäftspartnern in Deutschland betreffen.
Am 22. Juli 2021 hat das deutsche Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Verantwortung von Unternehmen in der gesamten Lieferkette erhöhen soll („Gesetz“). Das Gesetz sieht die Einführung einer Strategie zur Einhaltung der Menschenrechte durch Unternehmer vor und verpflichtet die Unternehmer, Maßnahmen zum Schutz der Umwelt zu ergreifen. Eine der wichtigsten Verpflichtungen wird auch die Notwendigkeit sein, regelmäßige Risikoanalysen der Tätigkeit durchzuführen, auch im Bereich der Ein- und Verkäufe.
Die Änderungen zielen auf den Lieferkettenprozess ab, der laut Gesetz als alle Produktionsetappen definiert ist, die zur Herstellung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen im In- und Ausland erforderlich sind (Produktion, Transport, Logistikdienstleistungen). Die Lieferkette umfasst die Aktivitäten eines Unternehmens im eigenen Betrieb, aber auch die seiner direkten und indirekten Lieferanten. Die von den Unternehmen erwarteten Maßnahmen sind im Modell „Prevent-Detect-Respond“ (Vorbeugen – Erkennen – Reagieren) beizubehalten, das darin besteht, (i) die Anwendung schädlicher Marktpraktiken zu beseitigen und (ii) vorbeugende Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lieferkette einzuführen.
Diese Regelung wird für zahlreiche polnische Unternehmer, die deutsche Geschäftspartner haben, wichtig sein. In der Praxis kann dies bedeuten, dass sie bestimmte Compliance-Management-Verfahren einführen und einhalten müssen, die von ihren deutschen Geschäftspartnern erwartet sind, wie z.B. ein Anti-Korruptionsprogramm für interne und externe Korruption.
Beispiel: Ein deutsches Unternehmen, das Rohprodukte für Automobilindustrie herstellt, wird u.a. zur Einhaltung der Compliance – Anforderungen im Bereich der Herkunft von Materialien und Rohstoffen verpflichtet sein. Zum Zwecke der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen wird dieses Unternehmen auch seine Subunternehmer verpflichten müssen, in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu handeln (es wird diese Verpflichtung auf sie übertragen), um seine Haftung zu minimieren. Dies wird Auswirkungen auf die vertraglichen Beziehungen haben.
Das Gesetz soll ab dem 01. Januar 2023 für Unternehmer gelten, die mindestens 3.000 Mitarbeiter, einschließlich Leiharbeiter, die für mindestens 6 Monate beschäftigt werden, haben. Ab dem 01. Januar 2024 soll diese Schwelle auf 1.000 Mitarbeiter gesunken werden. Im Falle von Unternehmern, die zu einer Kapitalgruppe gehören, werden alle Mitarbeiter von Unternehmern, die zum gesamten Konzern gehören, berücksichtigt, was in der Praxis bedeutet, dass eine sehr große Gruppe von Unternehmen vom Gesetz umfasst werden.
Es ist wichtig, sich auf das Inkrafttreten des Gesetzes vorzubereiten, um eine ununterbrochene Lieferkette zu gewährleisten und nicht von den neuen formalen Erwartungen überrascht zu sein.
Barbara Kaczała – radca prawny (Rechtsanwältin) im Fachbereich Transaktionen und Beratung bei Vertragsgestaltung