Wir unterstützen unsere Mandanten auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts auf inländischer und grenzüberschreitender Ebene.
Wir bieten einen umfangreichen Service für Personalabteilungen und Führungskräfte, wir beraten unsere Mandanten zu der Auswahl geeigneter Formen der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Arbeitnehmer, erstellen die für die Beschäftigung erforderlichen Dokumente, entwickeln innerbetriebliche Geschäftsordnungen und Strategien und erarbeiten effektive Vergütungs- und Motivationssysteme für die Arbeitnehmer. Dank der engen Zusammenarbeit zwischen Anwälten, die auf verschiedenen Gebieten (insbesondere auf personenbezogene Daten) spezialisiert sind, und Steuerberatern können wir optimierte Lösungen bereitstellen, die alle Interessen der Vertragsparteien berücksichtigen.
Unser Erfahrungsschatz umfasst außerdem auch die ganzheitliche Begleitung beim Betriebsübergang oder beim teilweisen Betriebsübergang auf einen neuen Arbeitgeber, darunter bei komplexen Transaktionen des Unternehmenskaufs und -verkaufs.
Wir bieten eine effektive Beratung in Krisensituationen: in Verfahren wegen Mobbing und Diskriminierung, bei Beratungen mit Gewerkschaften und Mitarbeitervertretern sowie bei der Restrukturierung der Beschäftigungsstruktur.
Ferner unterstützen wir die Arbeitgeber bei Mitarbeiterentlassungen (darunter bei sog. Massenentlassungen), wir entwickeln Szenarien für eine außergerichtliche Streitbeilegung, nehmen an Verhandlungen teil und vertreten, bei ausbleibender Einigung, die Arbeitgeber in Verfahren vor den Arbeitsgerichten.
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