Im Rahmen unserer Compliance-Beratung unterstützen wir sowohl Unternehmen, die bereits über Compliance-Systeme verfügen, als auch Unternehmen, die Compliance oder Elemente davon in ihrer Organisation einführen möchten. Unsere Unterstützung umfasst alle Etappen der Entwicklung eines Compliance-Systems, von der Risikobewertung und der Entwicklung von Verfahren über Schulungs- und Informationsmaßnahmen bis hin zur Unterstützung bei internen Klärungsverfahren und Inspektionen durch Behörden. Im Rahmen der Überprüfung und Verbesserung interner Verfahren führen wir auch Audits der Compliance-Verfahren durch.
Wir sind uns dessen bewusst, welche Rolle die Einhaltung der Vorschriften in einer Organisation spielt, wie sie gestaltet und auf die Organisation zugeschnitten sein muss, damit sie ihre Aufgabe erfüllen kann. Daher befassen wir uns je nach Bedarf des Mandanten auch mit ausgewählten Spezialgebieten, wobei wir auf die Erfahrung von Anwälten und Beratern verschiedener Fachrichtungen zurückgreifen.
Wir entwerfen und vereinbaren Verfahren zur Korruptionsbekämpfung, Regelungen für Geschenke und Rabatte, Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Verfahren zur Entdeckung und Beilegung von Interessenkonflikten, Verfahren zur Überprüfung von Kontrahenten, Corporate-Governance-Dokumente, insbesondere solche, die die Aufgabenteilung innerhalb einer Organisation widerspiegeln, Verfahren zur Meldung von Missständen und Verfahren für den Fall einer Prüfung durch öffentliche Stellen. Unsere Expertise umfasst auch Verfahren im Bereich des Datenschutzes (DSGVO-Compliance), der Steuern (Tax-Compliance) und des Arbeitsrechts (HR-Compliance).
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