Suchergebnisse
PL EN DE

White Collar Crime

  • Vertretung in Straf- und Steuerstrafverfahren
  • strafrechtliche Analysen
  • Begrenzung des Risikos der persönlichen Haftung der Mitglieder von Leitungsorganen und Aufsichtsräten
  • strafrechtliche Vorschriften
  • Anti-Geldwäsche
  • Beratung auf der Grundlage des Steuerstrafgesetzes
White Collar Crime

Der Fachbereich Wirtschaftskriminalität befasst sich mit der Bewältigung von Unternehmenskrisen, die durch strafrechtlich relevante Handlungen verursacht wurden. Solche Handlungen betreffen in der Regel die gesamte Organisation und destabilisieren das Management, die Motivation der Mitarbeiter sowie das Vertrauen der Aktionäre, Auftragnehmer und Kunden.

Die Juristen unserer Kanzlei bewältigen Krisensituationen in Unternehmen durch komplexe Herangehensweisen. Wir vertreten unseren Mandanten als Verteidiger sowie als Anwälte von Geschädigten oder Nebenklägern. Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Strafrecht, Steuerstrafrecht (Steuern) und Wirtschaftsstrafrecht (White Collar Crimes).

Unsere Juristen beraten bei internen Untersuchungen und entwerfen Regelungen, um das Risiko von Unregelmäßigkeiten zu verringern. Für Unternehmer, die unter das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fallen, übernehmen wir die laufende Beratung, rechtliche Prüfung sowie Ausarbeitung von Verfahren und Risikobewertungen im Hinblick auf die Anforderungen der nationalen und europäischen Gesetzgebung. Die Lösungen, die wir unseren Mandanten bieten, sind das Ergebnis einer engen inhaltlichen Zusammenarbeit zwischen qualifizierten Spezialisten aus allen Rechtsbereichen der Kanzlei.

Strafrechtliche Beratung

Strafrechtsanwälte vertreten ihre Mandanten im Rahmen von Strafverfahren und tragen so effektiv zur Erreichung ihrer Ziele bei. Die langjährige Erfahrung unserer Anwälte auf dem Gebiet des Strafprozessrechts ermöglicht es uns, eine optimale Verteidigungsstrategie festzulegen, die vor allem auf einen Freispruch, in bestimmten Fällen aber auch auf eine Einstellung oder bedingte Einstellung des Verfahrens abzielt. Auch eine rechtskräftige Verurteilung schließt die Möglichkeit eines weiteren Vorgehens nicht aus.

Unsere Anwälte beraten und vertreten Mandanten, die Opfer von Handlungen Dritter, einschließlich ihrer Konkurrenten, geworden sind. Rasches Handeln, auch mit Hilfe einer Strafanzeige, trägt oft dazu bei, mögliche Schäden zu begrenzen. In Strafsachen werden die größten Erfolge erzielt, wenn der Fall so früh wie möglich einem Strafrechtsanwalt anvertraut wird.

1 . Unsere Beratung umfasst insbesondere:

  • Strafverteidigungen u.a. bei Betrug, Handeln zum Schaden des Unternehmens, Unterschlagung, Manipulation von Finanzinstrumenten, Korruptionsdelikte, Steuerstrafverfahren (Steuerfälle)
  • Vertretung von Geschädigten und Nebenklägern
  • strafrechtliche Analyse wirtschaftlicher Vorgänge im Hinblick auf die Anzeige möglicher Straftaten
  • Analyse wirtschaftlicher Ereignisse und Angriffe von Wettbewerbern bezüglich Straftatbeständen nach dem Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 16. April 1993
  • Beratung von Organmitgliedern bei der Minderung des Risikos von Straftaten innerhalb Unternehmen
  • Rechtsberatung in Krisensituationen, einschließlich Unterstützung bei der Vorbereitung auf Kontrollen
  • Entwurf und Prüfung von Regelungen gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Entwurf und Prüfung von Vorschriften zur Verminderung des Risikos der persönlichen Haftung von Unternehmern und Unternehmen (Criminal Compliance)
  • Gestaltung von Arbeitsstellen und Aufgabenbereichen im Hinblick auf eine steuerstrafrechtliche Haftung
  • Beratung zu Umlauf und Umfang von Unterlagen im Falle eines Straf- oder Steuerstrafverfahrens
  • Analyse von Entscheidungsprozessen unter dem Gesichtspunkt der gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht
  • Beratung über die Art und Weise der Durchführung von Steuerprüfungen hinsichtlich einer steuerstrafrechtlichen Haftung des Personals

2 . Ausgewählte Projekte:

Vertretung in Strafverfahren

  • Verteidigung in Strafverfahren betreffend Betrug, Handeln zum Nachteil des Unternehmens, Überschreitung von Befugnissen, Unterschlagung, Mehrwertsteuererpressung, unerlaubter Zugang zu Informationen, Bestechung von Führungskräften, Geldwäsche und Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung
  • Krisenberatung im Zusammenhang mit der Festnahme und Vertretung als Verteidiger unmittelbar nach der Festnahme sowie bei der Anhörung über den Antrag auf Untersuchungshaft
  • Verteidigung in kapitalmarktbezogenen Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Manipulation von Finanzinstrumenten, des Anbietens von Finanzinstrumenten ohne Genehmigung und des Insiderhandels
  • Teilnahme an der Zeugenvernehmung als Bevollmächtigter

Vertretung in Verwaltungsverfahren vor der polnischen Finanzdienstleistungsaufsicht (Komisja Nadzoru Finansowego, KNF) bei Verhängung von Verwaltungsstrafen

  • Vertretung von Mandanten in Verfahren im Zusammenhang mit Bußgeldern, die von der KNF gegen Emittenten wegen Verletzung der Informationspflichten verhängt wurden
  • Vertretung von Mandanten in Verfahren vor der KNF im Zusammenhang mit Verstößen durch regulierte Unternehmen

Schutz vor unlauterem Wettbewerb

  • Krisenberatung bei unlauterem Wettbewerb, einschließlich der Vertretung in Strafverfahren im Zusammenhang mit der Preisgabe und Nutzung von Geschäftsgeheimnissen
  • Prüfung interner Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
  • Entwicklung von Verfahren zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Strafrechtliche Gutachten

  • Begutachtung des Handelns von Unternehmensorganen innerhalb der Grenzen des akzeptablen wirtschaftlichen Risikos
  • zwecks Bewertung der wirtschaftlichen Effizienz der Geschäftsführung
  • wirtschaftlicher Vorgänge unter strafrechtlichen Gesichtspunkten

Criminal Compliance

  • Gestaltung interner AML-Regelungen (z.B. AML-Regelwerke, Risikobewertung, Gruppenverfahren, Vereinbarungen zur Anwendung interner Sicherheitsmaßnahmen, Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers)
  • Gestaltung von Compliance-Regelungen (z.B. Anti-Bestechung, Compliance-Überwachung und internes Kontrollsystem), auch im Hinblick auf die Anforderungen der sog. Good Practices für Publikumsgesellschaften (DPSN 2021)
  • Audit und laufende AML-Beratung
  • Vorbereitung von Verfahren für behördliche Kontrollen und Durchsuchungsmaßnahmen