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Vertragsrecht (Commercial)

  • Verträge: Vertriebsverträge, R&D-Verträge (Entwicklung und Produktionsanlauf / Kommerzialisierung), Lieferungen zur Umsetzung von Technologien
  • Allgemeine Vertragsbedingungen / Vertragsmuster
  • Wettbewerbsordnungen
  • Verträge unter ausländischem Recht (in Zusammenarbeit mit einem Anwalt aus der jeweiligen Jurisdiktion)
  • Vertragliche Sicherung des geistigen Eigentums
  • Besteuerung von Lieferungen und Dienstleistungen bei Handelsgeschäften, darunter bei internationalen Geschäftsbeziehungen
Vertragsrecht (Commercial)

Wir wissen, wie wichtig die ordnungsgemäße Sicherung der Geschäftsbeziehung mit dem Kontrahenten ist, und dass ein sorgfältig ausgearbeiteter Vertrag die Interessen des Mandanten in dem Zeitraum schützen soll, in dem diese Geschäftsbeziehung möglicherweise nicht so laufen wird, wie erwartet. Durch die Verbindung unserer Fachkompetenzen mit den Geschäftserwartungen können wir unseren Mandanten diese Rechtssicherheit garantieren, insbesondere in Situationen, die beim Vertragsschluss niemand erwartet hätte. Wir entwerfen nicht nur Vertragsmuster, darunter die allgemeinen Verkaufsbedingungen und die allgemeinen Bedingungen der Dienstleistungserbringung, sondern auch „maßgeschneiderte“ und komplexe Verträge.

Wir führen ganzheitliche Analysen der Verträge durch und decken dabei sowohl handelsrechtliche als auch steuerrechtliche Aspekte ab. Außerdem berücksichtigen wir auch Komponenten wie den Datenschutz und die Sicherung des geistigen Eigentums. Durch die enge Zusammenarbeit mit befreundeten ausländischen Anwaltskanzleien realisieren wir Projekte, die weit über die polnische Jurisdiktion hinausgehen, und sichern unseren Mandanten eine allumfassende Begleitung bei ihren grenzüberschreitenden Unterfangen. Wir bieten unseren Service in englischer und deutscher Sprache.

Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten auch bei den Verhandlungen und der Durchsetzung von Vertragsbestimmungen bei deren Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung durch den Kontrahenten.

Wir betreuen die Werbe- und Marketingmaßnahmen unserer Mandanten, indem wir den Rechtsrahmen für solche Aktivitäten entwickeln, darunter die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vorgaben oder Bulletins für Sonderangebote, Wettbewerbe und Kundenbindungsprogramme. Wir überprüfen die Vertragsentwürfe, die unsere Mandanten von ihren Kontrahenten erhalten, und garantieren so eine sichere Abwicklung der Geschäftsvorhaben.

1 . Wir bieten Beratungsdienste und erstellen Unterlagen insbesondere auf den folgenden Gebieten:

  • Verträge
    • Vertriebsverträge – für Hersteller, Lieferanten und Vertreiber, in Bezug auf unterschiedliche Vertriebsarten (Alleinvertrieb, selektiver Vertrieb, Vertrieb mit der Vorgabe, die Ware nur von einem Lieferanten zu beziehen, oder Franchising), unter Berücksichtigung von Aspekten im Zusammenhang mit der Sicherung der Finanzliquidität, dem Schutz des geistigen Eigentums, Know-how und dem Wettbewerbsrecht;
    • R&D-Verträge über die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten betreffend die Produkte und anschließend den Serienfertigungsanlauf und die Kommerzialisierung;
    • Lieferverträge – sowohl gelegentliche Verträge als auch Rahmenverträge, in denen die Produktionsabläufe in Bezug auf die Teile und das Endprodukt umfassend geregelt sind, die zur Erweiterung der Tätigkeit des Mandanten im Inland und in neue geographische Gebiete führen;
    • Serviceverträge über die Instandhaltung von Anlagen, Maschinen und deren Bestandteilen, sowie umfassende Verträge zur Unterstützung der Tätigkeit ausländischer Mandanten in Polen;
    • Verträge über die Umsetzung von Technologien, darunter die Umsetzung ganzheitlicher Lösungen (z.B. einmalige Produktionslinien);
    • Finanzierungsverträge sowohl über konzerninterne Finanzierung (z.B. Cashpooling) als auch externe Finanzierung (darunter auch Leasing, neben der klassischen Finanzierung), samt Erarbeitung geeigneter Sicherheiten;
    • Agenturverträge zur Regelung der Zusammenarbeit im Rahmen eines Agenturverhältnisses, sowohl im Bereich des Verkaufs als auch der Dienstleistungserbringung;
    • sonstige Verträge – auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Unternehmern und den verbundenen Rechtsträgern.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsmuster, darunter:
    • zur Regelung der Grundlagen des Kaufs und des Verkaufs im professionellen Geschäftsverkehr, auch im Rahmen von Lieferketten, wodurch die Vertragsschließung vereinfacht wird;
    • bezüglich des Verkaufs von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen an Endkunden, darunter an Verbraucher.
  • Regelwerke, Mitteilungen und Vorgaben betreffend Wettbewerbe oder Kundenbindungsprogramme im Rahmen der Werbe- und Marketingmaßnahmen des Mandanten;
  • Verträge unter ausländischem Recht, in enger Zusammenarbeit mit Anwälten aus der jeweiligen Jurisdiktion;
  • Vertragliche Sicherung des geistigen Eigentums, welches dem Mandanten gehört oder für die Geschäftsbedürfnisse des Mandanten geschaffen bzw. weiterentwickelt werden soll;
  • Besteuerung von Lieferungen und Dienstleistungen im Rahmen von Handelsgeschäften, darunter bei internationalen Geschäftsbeziehungen.