Deutschland ist Handelspartner Nr. 1 für Polen. Die wirtschaftlichen Beziehungen Polens zu Deutschland, aber auch Österreich und der Schweiz haben sich in den letzten Jahren rasant entwickelt, nicht zuletzt aufgrund der Attraktivität des Nearshorings ins Nachbarland.
Unser German (D-A-CH) Desk garantiert deutschsprachigen Unternehmen die komplexe Beratung bei ihrer Tätigkeit auf dem polnischen Markt. Unsere Teams aus 17 Fachbereichen unterstützen Unternehmen und Konzerne aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bei unterschiedlichen Projekten im breit gefächerten Wirtschaftsrecht. Unsere Mandanten stammen aus Branchen wie Automotive, Infrastruktur, Real Estate, Industrie, Mobility, Energie.
Wir beraten bei der Auswahl der geeigneten Rechtsform und unterstützen unsere Mandanten bei der Gesellschaftsgründung, Green- und Brownfield- Investitionen, dem Erwerb von Unternehmen in Polen und Joint Ventures. Die Etablierung auf dem polnischen Markt geht dabei Hand in Hand mit der steuerrechtlichen Prüfung des jeweiligen Vorhabens sowie anschließenden Beratung in laufenden Angelegenheiten vom Arbeitsrecht bis hin zum Datenschutz, Compliance oder strafrechtlichen Aspekten.
Die unternehmerische Tätigkeit bringt eine Reihe gesellschaftsrechtlicher Vorgänge mit sich, bei denen wir unseren Mandanten zur Seite stehen. Ob Gesellschafterversammlung oder Satzungsänderung, wir beraten umfassend im gesellschaftsrechtlichen Tagesgeschäft.
Aufgrund Expansions- oder Optimierungsbestreben entsteht regelmäßig der Bedarf nach strukturellen Änderungen. Wir bieten hervorragende Beratungsleistungen bei nationalen und grenzüberschreitenden M&A- Transaktionen und verfügen über ein starkes Netz ausländischer Partner(kanzleien), mit denen wir zusammenarbeiten.
Die rechtliche Absicherung der Beziehungen mit Vertragspartnern für „schlechtere Zeiten“ ist das A und O für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit. Zentraler Punkt unserer Beratung ist daher das Vertragsportfolio des jeweiligen Mandanten.
Wir beraten allumfassend bei Immobilien-Transaktionen, sowohl beim Erwerb, Handel und der Verwaltung von Portfolios als auch bei Investitionsprojekten wie dem Bau von Industrieanlagen oder Produktionsstätten. Dies umfasst auch die Beratung bei eventuellen Ausschreibungsverfahren und gewerblichen Mietverträgen.
Wir haben exzellente Erfahrung in Verfahren vor staatlichen Gerichten sowie in- und ausländischen Schiedsgerichten. Sei es im Bereich Corporate und Post-M&A Streitigkeiten oder aber in verzahnten Infrastrukturprojekten, wir erstellen gemeinsam mit Ihnen die optimale Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Die Rechtsanwälte des German Desks beraten in deutscher Sprache.
Mehr Informationen finden Sie in der Beschreibung der einzelnen Fachbereiche.
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